unsere zeit - Zeitung der DKP1. August 2003

Innenpolitik

Deutschland auf der Anklagebank
Verhandlung zu Varvarin

Im Fall Varvarin (www.nato-tribunal.de/varvarin) wird es ernst. Das Landgericht Bonn hat den Verhandlungstermin in der Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland festgesetzt. Demnach wird die Klage der Opfer des NATO-Bombenangriffs auf die jugoslawische Kleinstadt Varvarin am 15. Oktober in Bonn, wo sich der Hauptsitz des Verteidigungsministeriums befindet, verhandelt.

35 jugoslawische Staatsbürger haben die Bundesrepublik auf rund 3,5 Millionen Euro Entschädigung verklagt. Bei den in Jugoslawien lebenden und von deutschen Anwälten vertretenen Klägern handelt es sich um Betroffene des NATO-Bombenangriffs auf Varvarin vom 30. Mai 1999. Dabei wurden 17 der Kläger schwer verletzt. Die übrigen 18 sind Verwandte von zehn getöteten Zivilisten.

Durch die Angriffe in Varvarin war eine Brücke über den Fluß Morava zerstört worden. Bei einer ersten Angriffswelle wurden drei Menschen getötet und fünf schwer verletzt. Bei einem zweiten Angriff kamen sieben Menschen ums Leben; zwölf erlitten schwere Verletzungen. Dabei handelte es sich überwiegend um Menschen, die den Opfern des ersten Angriffs zur Hilfe geeilt waren.

Die Kläger werten den NATO-Angriff als völkerrechtswidrige Luftoperation, bei der Schutzrechte der Zivilbevölkerung missachtet wurden. Nach Ansicht der Kläger muss die BRD für die Folgen des Luftangriffs haften, weil sie als NATO-Mitglied am Krieg gegen Jugoslawien teilgenommen und auch den Raketenangriff auf die 4 000-Einwohner-Stadt Varvarin mit den anderen Mitgliedsstaaten gemeinschaftlich beschlossen und ausgeführt habe.

Das Gericht hat die Kläger aus Varvarin nicht zur Verhandlung geladen. Der Projektrat, der die Kläger unterstützt in dem er den Fall Varvarin in der deutschen Öffentlichkeit bekannt macht und Geld für die Prozesskosten sammelt, wird allerdings nicht darauf verzichten, einige Kläger zur Verhandlung nach Bonn zu holen.

-er


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