unsere zeit - Zeitung der DKP19. Dezember 2003

Innenpolitik

Urteil im Varvarinprozess
Am Tag der Menschenrechte

Der Saal 1.09 im Landgericht Bonn war überfüllt. Das öffentliche Interesse ungebrochen. Die Kläger waren erwartungsvoll aus Varvarin angereist. Wieder betreut vom Bonner Friedensbündnis und Bonner Genossen erwarteten sie das Urteil des Vorsitzenden Richters Heinz Sonnenberger. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, ist der 10.12. doch der Tag der Internationalen Menschenrechte.

Dann wie eine Peitsche in die Stille des Gerichtssaals: "Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger!" Bei Zivilrechtsverfahren wird in der Regel die Begründung nicht verkündet. Wegen des großen öffentlichen Interesses zitierte Heinz Sonnenberger aus der Begründung: Es war eine rechtmäßige militärische Aktion. Am 12. 10. 98 erhielt der Kampfeinsatz der Bundeswehr die Billigung des Bundestages; am 25. 2. 99 beschloss er, dass sich bewaffnete deutsche Kräfte am Krieg beteiligen. Die Beschlüsse in Brüssel erhielten kein deutsches Veto. Es handelte sich nach Ansicht der BRD nicht um einen Angriffs-, sondern um einen Verteidigungskrieg. Eine Erklärung der Vorgänge des Angriffs auf die Brücke von Varvarin konnte nicht beigebracht werden, da die NATO keine Informationen über die Beteiligten erteilt. Jeder darf nur das wissen, was unmittelbar mir seinem Auftrag zusammenhängt, das sogenannte "Know-to-need"-System. Es darf dem Gericht nicht um die Bewertung des Krieges an sich gehen, sondern nur um die beklagten Entschädigungen der Kriegsfolgen. Für Kriege nach 1945 gibt es keine Rechtsprechung, es gibt also nur Rechtssicherheit für vergangene Kriege.

Außerdem regelt die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 in § 5 das Recht auf Leben und den entsprechenden Schadenersatz. Diese kann aber leider nicht angewendet werden, da die BR Jugoslawien die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet hatte und die Kläger Bürger dieses Landes waren. Die Haager Landkriegsordnung kann auch keine Anwendung finden, da hier nur Entschädigungsregelungen zwischen Staaten und nicht von Einzelpersonen möglich sind. Dann gäbe es noch das NATO-Truppenstatut, das Entschädigungen regelt. Aber auch das kann nur zwischen Vertragsparteien und nicht individuell angewendet werden. Auch das Grundgesetz sowie das BGB geben keine Entschädigungsmöglichkeit bei kriegerischen Auseinandersetzungen her. Alle Gesetze und Kommentare beziehen sich auf Kriege vor 1945. Sonnenberger bedauerte abschließend, dass weder das internationale noch das Völkerrecht ein positives Urteil möglich macht.

Soweit Auszüge aus der Urteilsbegründung. Und das Resümee? Der Angriffskrieg wurde mit deutscher Hilfe von unseren "Volksvertretern" als Verteidigungskrieg initiiert, ohne das Leid und die Folgen bei der Zivilbevölkerung zu bedenken oder sie billigend als Kollateralschäden in Kauf zu nehmen. Wie geht das Verfahren nun weiter? Nur weil ein inzwischen weggebombter Staat nicht mehr existiert und dieser, warum auch immer, die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet hat, soll nun Unrecht ohne Wiedergutmachung bleiben. In der anschließenden Pressekonferenz sagten die Varvariner Kläger, dass das Verfahren und damit Kampf gegen das Unrecht weitergeht. Nächstes Wiedersehen also vor dem Kölner Oberlandesgericht. Das Hauptproblem durch die Instanzen sind die hohen Kosten eines Zivilverfahrens. Wenn auch der Weg zum Recht weit ist, das Interesse der Öffentlichkeit hat schon jetzt für die Anstrengungen entschädigt. Die getöteten Kinder auf der Brücke von Varvarin dürfen nicht vergessen werden. Außerdem dient jeder Verhandlungstag zur Demaskierung der selbst ernannten Hüterin der Menschenrechte, unseres "friedliebenden" Großdeutschland. Meine herzliche Bitte: Dieser juristische und politische Kampf muss unterstützt werden!

Dieter Popp


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