unsere zeit - Zeitung der DKP2. Juli 2004

Innenpolitik

Ein bisschen Folter
"Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet"

Er war seiner Zeit weit voraus, der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht. Schon 1976 hielt er es in seinem Buch "Der Staat, Idee und Wirklichkeit" für "sittlich geboten", gegenüber einem Kreis von Personen, der über "moderne Massenvernichtungsmittel verfügt und entschlossen ist, diese innerhalb kürzester Zeit zu verbrecherischen Zwecken einzusetzen", Informationen von diesen auch durch Folter zu erzwingen, wenn dadurch ein "namenloses Verbrechen" verhindert werden könnte. Das Szenario war auf die RAF gemünzt, doch selbst in der "bleiernen Zeit" ein Skandal.

Aber Albrecht blieb stilbildend. Der deutsche Soziologe Niklas Luhmann hatte 1992 seine Idee aufgegriffen und zu einem Szenario mit "tickender Bombe" ausgeschmückt. Nicht-Foltern war Luhmann gleich mit Nichts-Tun und den Tod Zahlloser billigend in Kauf nehmen. Luhmann hatte das Akzeptanzproblem durch etwas Ironie gelöst, doch damit war der Debatte gewissermaßen die wissenschaftlichen Weihen verliehen, und der Heidelberger Professor für öffentliches Recht Winfried Brugger beispielweise veredelte das Szenario zu einem Examensfall - er erklärte die Bejahung nicht nur des Rechts, sondern auch der Pflicht der Polizei zur Folter im Falle des Lebensschutzes als mit der herrschenden Rechtsdogmatik durchaus im Einklang befindlich.

Aus der jahrelangen Elfenbeinturmesoterik auf die Rammbockebene des Boulevard hievte das Thema der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner. Mit der Folterandrohung gegen Magnus G., den Entführer des Jacob von Metzeler, versuchte Daschner gezielt von der Rübe-ab-Stimmungsmache der Sensationspresse zu profitieren. Auch wenn sich herausstellte, dass der entführte Junge bereits tot und auch durch Folter nicht mehr zu retten gewesen wäre, gelang es ihm doch, der Folter-Debatte einen neuen, diesmal auch massenwirksamen Impuls zu geben.

Einen geradezu katastrophalen Rückschlag dagegen mussten die Folterfreunde durch die Veröffentlichung der Bilder aus Abu Graib hinnehmen. Hier war ansatzweise zu erkennen, was die Euphemismen des Taguba-Reports "sadistische, krasse und mutwillige Misshandlungen" wirklich bedeuten. Ein dramatischer Rückschlag für die Massenverankerung imperialen Handelns weltweit. Erstmalig wurde einer größeren Anzahl Menschen bewusst, dass bei etablierten Mitgliedern der mit der Verbreitung westlicher Werte selbstlos befassten "Staatengemeinschaft" Foltern gang und gäbe war und auch noch ist. Das war nicht wirklich neu, denn jeder konnte von der Ausbildung der Folterknechte Südamerikas durch US-Spezialisten ebenso wissen wie von den Folterungen in Vietnam, von den Folterungen der IRA-Verdächtigen und von ETA-Leuten, um nur einige zu nennen. Immer, wenn es ans Eingemachte geht, und das ist momentan auf breiter Front der Fall, zeigt sich der Imperialismus umstandslos bereit, seine schöne liberale Fassade fallen zu lassen.

Das gilt natürlich auch für die regionale imperialistische Großmachtmacht Israel. Hier gibt es allerdings wenig Fassade. Der blutige regionale Expansionskrieg des zionistisch ausgerichteten militärindustriellen Komplexes wurde mit einem völkisch-nationalistischen, letztlich dem üblichen imperialen Bedrohungsmythos legitimiert. Wer sich nicht vertreiben lassen will, gilt seit 1948 als Terrorist. Und Terroristen legen es ja bekanntlich geradezu auf ihre Ermordung an. Dennoch, das Niederreißen ganzer Stadtviertel, die gezielte Ermordung eines blinden, bewegungsunfähigen Greises und eben auch das Bekanntwerden der höchstrichterlichen Folterlegitimation erzeugte selbst bei "Israelfreunden" ein gewisses Befremden.

So in die Defensive gedrängt, meldete sich der Bundeswehrhistoriker Michael Wolffsohn mit einem Bekenntnis zur Folter zu Wort. Wolfssohn, ein bekennender Zionist, brachte damit den in der Sache israelfreundlichen, rhetorisch aber etwas distanzierten Kurs der Bundesregierung in Schwierigkeiten und nötigte Peter Struck zu einem kleinen Feuerwehreinsatz. Das sah in der Öffentlichkeit nicht nach Sieg aus und so legte Wolffsohn am letzten Freitag in der FAZ (Wolffsohn: "J´accuse!" FAZ 25. Juni 2004. S.6.) mit einem ganzseitigen Artikel nach, der sich zu zwei Dritteln mit der Begründung des völkischen Charakters der Beziehungen zwischen "den Deutschen" und "den Juden", zwischen "Ihr" und "Wir" beschäftigt. Da ist sehr viel von Blut und Boden die Rede. Von Herzl und Rosenzweig. Die völkische Theorie des zionistischen Theoretikers, der schon 1896 den "Judenstaat" zum "Wall gegen Asien" machen, für Europa "den Vorpostendienst der Kultur gegen die Barbarei besorgen" (Herzl 1896/41) wollte.

Der Rest besteht in der Konstruktion einer "Hetzjagd" auf den "Ruhestörer" Wolffsohn. Wolffsohn vermeidet fast völlig den konkreten Auseinandersetzungspunkt, nämlich seine Folterlegitimierung, zu thematisieren, es gehe um Hass. "Israel und Scharon gegenüber ist der Hass, jenseits legitimer Kritik, offen; gegenüber deutschen Juden, die Israels Haltung wenigstens analytisch erklären, ist der Hass verdeckt, aber vorhanden." Neu sei: "Angehörige der Bundesregierung geben einen ihrer Bürger, zumal einen jüdischen, regelrecht zum Abschuss frei." Struck und Fischer seien keine Antisemiten, sondern "Judenfreunde" und meinten es wirklich gut, aber "sie" wüssten nicht, was sie tun. Die Wolffssohnsche Konstruktion impliziert einen Antisemitismus qua Volkszugehörigkeit gegen die individuelle Absicht. Sein Text, der mit seinem Titel "J´ accuse!" das Renommee der Anklage Emile Zolas im antisemitischen Dreyfuß-Komplott am Ende des vorletzten Jahrhunderts bemühen will, bleibt im Gegensatz zu Zolas acht konkreten Anklagepunkten völlig unklar. Wer - wessen? "Wir" sollen es "uns" selbst beantworten. Offenbar in Wolffsohns völkischer Diktion "die Deutschen", weil sie es trotz Auschwitz anrüchig finden, dass "die Juden" heute selber foltern. Oder anders, weil die Integrationskraft des israelischen Imperialismus trotz der Ingeiselnahme der Opfer des deutschen Faschismus angesichts seiner eigenen Verbrechen spürbar bröckelt.

"Nach Auschwitz sind unsere Nerven, auch die Nerven der jüdischen Nach-Holocaust-Generation ´überreizt´" "Für den politischen Zweck unseres Überlebens, in Notwehr, befürworten wir die Androhung und notfalls, notfalls, notfalls die Anwendung von Gewalt, also auch Krieg." Damit halt die Folterlegitimierungsstrategie auch die Auschwitz-Ebene erreicht. Brachte Fischer es zu der Perversion, dass wegen Auschwitz Krieg zu führen sei, ergänzt nun Wolffsohn, dass wegen Auschwitz zu foltern sei.

Am 18. Juni 2004 beschloss der Bundestag das "Luftsicherungsgesetz". Damit wird der rechtsphilosophische Paradigmenwechsel vom Normativismus des Grundgesetzes, das in Artikel 1 den Lebensschutz zu einer nichtrelativierbaren Aufgabe erhebt, durch einen Rechts-Utilitarismus ersetzt, welcher das Leben beispielsweise der Passagiere einer Verkehrsmaschine in einer von einem Minister zu treffende Nützlichkeitsabwägung gegen ein möglich oder real zu erwartendes größeres Unheil zur Disposition stellen kann. Exakt dieser Paradigmenwechsel vollzieht sich auf der Ebene der Folterdebatte. Artikel 1 wird in einer Nützlichkeitsabwägung gegen eine fiktive oder reale Gefahr, wer kann das im konkreten Fall beurteilen, zur Disposition gestellt. Damit ist uns der Kronjurist des dritten Reiches, Carl Schmitt, "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet" oder "Auch die Rechtsordnung, wie jede Ordnung, beruht auf einer Entscheidung, nicht auf einer Norm" ein deutliches Stück nähergerückt. Man darf vermuten, dass es den Professor Wolffsohn nicht weiter beunruhigen wird.

Klaus Wagener


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