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Gemeinwohl-Grundlagen unverkäuflich! Drei Volksbegehren erobern vorab das Abgeordnetenhaus in Berlin | ||||||||
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Drei gleichzeitig anlaufende Volksbegehren gegen bestehende oder drohende Einschnitte bei den öffentlichen Gütern Sparkasse, Wasser und freie Studienzugänge wurden zu Wochenbeginn im Berliner Abgeordnetenhaus der Presse vorgestellt. Aktivisten aus den verantwortlichen Initiativen unter dem Dach eines breiten Bündnisses gegen Privatisierung agierten dort als "Volksvertreter von unten". Mit separaten Plebisziten, die aber nach wie vor nicht quer zum haushaltsrechtlichen Vorbehalt der Landesverfassung stehen dürfen, wird ein unmittelbarer politischer Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess im Land Berlin angestrebt. Die Themen der juristischen Änderungsentwürfe sind: "Eine Berliner Sparkasse regional – sozial – transparent – demokratisch" (Novellierung des Berliner Sparkassengesetzes von 2005); "Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" (gesetzliche Publizitätspflicht von Preis- und Tarifabsprachen der 1999 teilprivatisierten Berliner Wasserwirtschaft) und "Für offene demokratische Hochschulen" (Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zur Unzulässigkeit von Bezahlstudium, für unbeschränkten Masterzugang und für viertelparitätische Mitbestimmung). Jeweils eigenständig zeichnen dafür die Initiative Berliner Bankenskandal, der Berliner Wassertisch und das studentische Hochschulbündnis für Solidarität und freie Bildung verantwortlich. In der ersten Verfahrensstufe sind pro Begehren jeweils 20 000 unterschriebene Bürgeranträge notwendig, in der zweiten Runde 170 000 Unterschriften. Die ersten prominenten Unterstützer gibt es schon. Eben erst wurde das Bieterverfahren um den Verkauf der Berliner Landesbank scheinbar positiv für die öffentliche Hand entschieden. Trotzdem ist noch nicht viel demokratischer Spielraum gewonnen. Bestehen bleibt das dafür unzulängliche Berliner Sparkassengesetz von 2005. Das kann nicht hingenommen werden, weil sich der Sparkassen-Verband DSGV beim Rückkauf der Sparkasse ähnlich ablehnend zur einklagbaren Verankerung eines Girokontos für jedermann verhält, wie man es von Großbanken und Privatinvestoren kennt (Motto: die institutionelle Selbstverpflichtung sei ausreichend). "Vor dem Hintergrund der wachsenden Armut halten wir es für dringend erforderlich, dass armen Menschen ein Rechtsanspruch auf ein gebührenfreies Girokonto zugestanden wird", erklärte die Juristin Sabine Finkenthei für die Initiative Berliner Bankenskandal. "Auch findet sich in den Sparkassengesetzen anderer Bundesländer eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung in der Gewinnverwendung: Wir haben die verbindliche Unterstützung des Verbraucherschutzes und der Schuldner- und Beratungsstellen im Gesetz vorgesehen. Ein sehr wichtiges für alle Sparkassen geltendes Merkmal ist das Regionalprinzip: Das bedeutet, die Sparkasse muss ihre Geschäftstätigkeit auf die Region ihres Geschäftssitzes beschränken. Damit das Geld der Berliner Sparkassenkunden im regionalen Wirtschaftskreislauf bleibt und nicht auf den internationalen Finanzmärkten verspekuliert wird, haben wir das aufgeweichte Regionalprinzip klarer formuliert. Herr Haasis vom DSGV hat schon erwähnt, der Kauf der LBB ermögliche es den Sparkassen, auf dem internationalen Finanzmarkt zu operieren. Die Frage drängt sich auf, ob der DSGV die Fehler der Bankgesellschaft Berlin wiederholen will, der ihr Größenwahn zum Verhängnis geworden ist. Das Geschäft der Sparkasse ist regional ausgerichtet. Und das muss so bleiben! Wenn der DSGV jetzt im globalen Finanzmarkt operieren will und das hochriskante Geschäft der Finanzspekulationen nicht aufgeht, dann könnte im Fall eines großen Crashs der gesamte öffentlich-rechtliche Sparkassensektor gefährdet werden. Die strikte Anwendung des Regionalprinzips lässt dieses Risiko gar nicht aufkommen!" Die Grundversorgung der Kunden in der Region, die beizubehaltende Filialdichte und sichere Arbeitsplätze für die Angestellten gehörten zusammen und sollten über einen künftigen Verwaltungsrat mit Kontroll- und Mitbestimmungsrechten durchgesetzt werden. In einer fortgeschrittenen Phase des Plebiszits müssten die Kräfte dafür eingesetzt werden, dass der DSGV die Berliner Sparkasse aus der Landesbank ausgliedert und sie als vollrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenem Vermögen und eigener Banklizenz ausstattet. Sabine Finkenthei: "Das in Verbindung mit unserem Sparkassengesetz wäre eine runde Sache." Beim Volksbegehren Wasser geht es im Kern um eine demokratisch legitimierte Lenkung und Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe anstelle einer privaten und gewinnorientierten, erläuterte Gerline Schermer vom oppositionellen Donnerstagskreis der SPD das zweite Begehren namens des Berliner Wassertischs. Der geheim von privaten Anwaltskanzleien ausgearbeitete Deal zwischen dem Land Berlin (50,1 Prozent Betriebsanteile) und den Energie- und Mischkonzernen RWE und Veolia (49,9 Prozent Anteile) ist mit all seinen Nebenabreden wie Absprachen zur Preis- und Tarifkalkulation offen zu legen. Nur so könne eine unabhängige, kritische Prüfung der CDU-SPD-Hinterlassenschaft in Berlin aus dem Jahr 1999 erfolgen und juristisch für nichtig erklärt werden. Dieses Erbe mit 28jähriger unkündbarer Laufzeit wird aktuell mit erneut steigenden Wasserpreisen für Kleinverbraucher (60 Prozent über Kölner oder Münchner Niveau) und Kostensenkung für die Großabnehmer präsentiert. Über 2000 weggefallene Arbeitsstellen bisher, eine vernachlässigte Netz-Instandhaltung, drohender Qualitätsverlust des Trinkwassers sind empörend. Bis 2032 stehen dem private Rendite-Festsetzungen von jährlich 8 Prozent bei stetig steigender Bemessungsgrundlage gegenüber, unabhängig von der tatsächlichen Ertragslage. Ermöglicht durch einen Knebelungsvertrag mit Generalhaftung durch das Land Berlin, mit dem sich die privaten Anteilseigner zu Lasten des öffentlichen Haushalts Gewinnausfälle erstatten lassen wollen. Das lässt die Verschuldung erneut steigen und trifft jeden Bürger noch einmal. Rainer Heinrich (attac, vormals Berliner DGB-Vorstand) erläuterte deshalb auch das perspektivische Vorgehen auf der Basis des hoffentlich erfolgreich umgesetzten Volksbegehrens. Die Nichtigkeitsklage auf juristisch aussichtsreicher Grundlage wäre der Anfang zu einer kostengünstigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe. Hilmar Franz | ||||||||